Ein Arbeitgeberzuschuss ist ein zweckgebundener Betrag zusätzlich zum Gehalt. Jobticket, Kinderbetreuung, Gesundheitsförderung und bAV haben 2026 klare steuerliche Grenzen.
Jobticket, Kinderbetreuung, bAV, Gesundheitsförderung, Fahrtkosten und Erholungsbeihilfe decken die häufigsten Arbeitgeberzuschüsse ab. Die steuerliche Behandlung reicht von vollständig steuerfrei bis pauschal versteuert.
Ein Zuschuss kann bei gleichem Arbeitgeberaufwand einen höheren Nettoeffekt erzeugen, ist aber zweckgebunden. Deshalb muss die Auswahl zum tatsächlichen Bedarf der Beschäftigten passen.
Steuerfreiheit setzt bei vielen Zuschüssen voraus, dass die Leistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt wird. Eine umdeklarierte Gehaltserhöhung erfüllt diese Voraussetzung nicht.
Ein zweckgebundener Geldbetrag zusätzlich zum Gehalt, etwa für Fahrtkosten, Kinderbetreuung, Altersvorsorge oder Gesundheit.
Jobticket, Kinderbetreuung, Gesundheitsförderung bis 600 € und bAV innerhalb der gesetzlichen Grenzen.